
Personenschutz
Bei der Arbeit von Berufsdetektiven wird besonders darauf geachtet Klienten vor physischem, medialen und Angriffen, die unter die Privatsphäre fallen zu schützen, wir geben Ihnen Sicherheit.
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Berufsdetektive beraten Klienten in kriminalistischen und kriminologischen Bereichen damit bestimmte Probleme präventiv nicht eintreten. Die IPEF-Detektei nimmt sich Zeit für Sie, beispielsweise in Fragen des Stalkings oder bei der Zustellung anonymer Schriftstücke oder Belästigungen aller Art und steht Ihnen kompetent zur Seite.
Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmte Richtung verschossen werden können.
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Das Strafrecht, erlaubt in Form der Notwehr unter einigen Voraussetzungen die Anwendung von Gewalt gegenüber von Personen, wenn dies der Verteidigung dient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtwidrigen Angriff auf Notwehrfähige Rechtsgüter abzuwehren. Solche notwehrfähigen Rechtsgüter sind das Leben, die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, sowie die Freiheit und das Vermögen.
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Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Berufsdetektive Personen anhalten und anzeigen können, sollten sie unter Verdacht stehen bestimmte Straftaten ausgeführt zu haben, oder nach ihnen gefahndet wird.
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Berufsdetektive fallen unter eine eingeschränkte Zahl von Berufen mit Waffenpass, die während des Dienstes eine Schusswaffe im mit sich führen dürfen.
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Der Berufsdetektiv ist in seiner Tätigkeit ein Garant für verantwortungsvolles Handeln gegenüber seinen Auftraggebern. Klienten beauftragen uns, wenn sie mit Situationen belastet sind, die sie behördlichen Organen nicht anvertrauen möchten. Sie arbeiten verdeckt, verschwiegen und Sie können ihnen ihre Geheimnisse anvertrauen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um familiäre, sexuelle oder strafrechtliche Angelegenheiten handelt. Sie können uns vertrauen.
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