
Familienrecht
Die wohl am häufigsten beauftragten Arbeitseinsätze der Berufsdetektive betreffen das Familienrecht.
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Das Ende einer einst in glücklichen Tagen geschlossener Ehe zeigt sich meist durch Ehebruchwie Fremdgehen. Der betrogene und verletzte Partner erklärt die rechtsgültig geschlossene Verbindung dann meist durch die Untreue als endgültig zerrüttet. Oftmals werden Berufsdetektive für Observationen beauftragt um die notwendigen, gerichtstauglichen Beweise zur Untermauerung des Scheidungsverfahrens zu beschaffen. Ebenso in Streitigkeiten der Obsorge oder bei Fragen der Kindeswohlgefährdung kommen Berufsdetektive zum verdeckten Einsatz. Wenn minderjährige Kinder aus einer Ehe hervorgehen, stellen sich oft unter Streit Fragen rund um das Kontakt und Informationsrecht.
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Für die Unterhaltsabwehr werden ebenfalls Beweise durch Berufsdetektive benötigt und erbracht.
Wenn ein/e Begünstigter/e bereits eine neue Lebensgemeinschaft begründet hat, gebührt ihm/ihr kein Unterhalt für diese Zeit. Der Unterhaltsberechtigte ist verpflichtet, dem Unterhaltsverpflichteten das Eingehen einer neuen Lebensgemeinschaft bekanntzugeben. Ob nun eine neue Lebensgemeinschaft vorliegt, wird an den nachfolgenden Merkmalen gemessen. *Die Geschlechtergemeinschaft, die Wirtschaftsgemeinschaft, die Wohngemeinschaft. * Wenn zwei dieser Merkmale erfüllt sind spricht man von einer Lebensgemeinschaft, die ein Ruhen des Unterhaltsanspruchs auslöst.
Unserer Erfahrung nach kommt es in diesem Zusammenhang vor, dass Lebensgemeinschaften nicht gemeldet, Vermögen verschleiert und Einkünfte nicht korrekt bekannt gegeben werden, damit sich die Gegenseite einen finanziellen Vorteil verschafft. Detektive gehen gegen dieses ungerechte Verhalten unter Anwendung verschiedener Ermittlungsmethoden vor.
Die IPEF-Detektei bringt Ihnen in dieser Frage Beweise, welche dazu führen, dass die Gegenseite vom Gericht entsprechend angespannt wird, auf dass Unterhaltskorrekturen durchgeführt werden können. Auch die Beugestrafe ist ein subtiles Mittel, um mittels richterlicher Entscheidung ein Durchsetzen von Ansprüchen (Kontaktrecht) zu erwirken. Obsorge berechtigte Elternteile die dem anderen das richterlich zugesprochene Kontaktrecht verweigern, können unter Androhung der Beugestrafe als letzte Maßnahme zur Handlung gezwungen werden. Dies setzte voraus, dass sich einer der Elternteile nicht a die vereinbarte Abmachung hält oder dem Anschein nach legitime Gründe vorschiebt, welche die Einhaltung der Abmachung zunichtemacht. Auch hier kommen Detektive zum Einsatz.
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§ 56 EheG Verzeihung
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Wenn die Mitteilung des Berufsdetektiven an den Klienten/in über eine erfolgreiche Beschaffung eines Scheidungsbeweises erfolgt ist, hat dieser ab diesem Zeitpunkt ein halbes Jahr Zeit, um die Scheidungsklage einzubringen.



